Netz

Die Elektrizitäts-Genossenschaft Schlachters eG stellt ihr Stromnetz allen Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung. Die Netzzugangsbedingungen werden vom Verteilnetzbetreiber EG-Schlachters gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht. Die Netzzugangsbedingungen sind Bestandteil der Netznutzungsverträge.

Zum Thema können Sie folgende Dokumente downloaden:
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Netzkarte