Die Sonne liefert täglich ein enormes Energiepotential, das unseren gesamten Energiebedarf um ein Vielfaches übersteigt – auch hier in Deutschland. Mit Hilfe der Fotovoltaik lässt sich aus der Sonnenenergie Strom gewinnen, die Solarthermie erzeugt nutzbare Wärme. Ein großer Vorteil von Strom und Wärme aus Solarenergie ist, dass sie dezentral erzeugt und direkt vor Ort genutzt werden können. Das trägt zur Entlastung der Stromnetze bei und macht Verbraucher unabhängiger von fossilen Brennstoffen.
Die großflächige Erschließung der Solarenergie im Stromsektor startete in Deutschland mit dem 100.000-Dächer-Programm, das die rot-grüne Bundesregierung 1999 einführte. Es förderte den Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern mit zinsverbilligten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2000 beschleunigte den Ausbau der Fotovoltaik in Deutschland rasant. Es schuf eine gute rechtliche Grundlage für Investoren, Solarstromanlagen wirtschaftlich zu betreiben.
Durch große Effizienzfortschritte in Technologie und Produktion konnte die Solarbranche in den letzten Jahren eine erhebliche Kostensenkung erreichen. Damit wird Fotovoltaik immer preisgünstiger. Die Novellierungen des EEG in den Jahren 2004, 2009 und 2012 berücksichtigen diesen Effizienzfortschritt durch Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze. Die Branche geht davon aus, dass auf dem bisherigen Wachstumspfad bereits Mitte des Jahrzehnts die sogenannte Netzparität (grid parity) erreicht sein wird. Das bedeutet: Die auf dem Dach produzierte Kilowattstunde Solarstrom ist günstiger als der Strom aus der Steckdose vom örtlichen Energieversorger. Die Dachflächen in Deutschland reichen nach Schätzungen der Solarindustrie aus, um langfristig 30 Prozent des Strombedarfs mit Fotovoltaik bereitzustellen.
Solarthermische Anlagen sind bereits heute technisch ausgereift. Sie übernehmen oder unterstützen die Heißwasserbereitung und Heizung in Gebäuden. Eine Förderung für den Einbau oder die Nachrüstung von Solarthermieanlagen steht über das Marktanreizprogramm der Bundesregierung sowie über zinsverbilligte Kredite der KfW zur Verfügung. Seit Januar 2009 gilt zudem das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), das für Neubauten einen verbindlichen Anteil von Wärmeproduktion aus Erneuerbaren Energien vorschreibt. Dadurch erfährt die Solarthermie einen weiteren Aufschwung. Doch insbesondere im Altbaubestand gibt es noch erhebliches ungenutztes Potential für die Nutzung der Sonnenwärme.